in Plus für Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist der Steuervorteil. Hier gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen. Also unbedingt aufpassen, was für Euch zutrifft: Selbstnutzer oder Kapitalanleger ist hier das Zauberwort.
Abschreibung im Bereich Denkmalschutz
Wissenswertes
- Denkmal-AfA für Selbstnutzer*innen: Bis zu 90 Prozent der Kosten abschreiben
Wer selbst im Denkmal wohnt, kann zehn Jahre lang bis zu neun Prozent der Kosten zur Erhaltung des Gebäudes in der Steuererklärung eintragen. Im Klartext: Selbstnutzer/innen können insgesamt 90 Prozent der Kosten abschreiben.
- Denkmal-AfA für Kapitalanleger*innen: 100 Prozent der Kosten abschreiben
Kapitalanleger/innen, die die Denkmalschutz-Immobilie vermieten möchten, können sogar 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben – acht Jahre lang je neun Prozent und weitere vier Jahre lang je sieben Prozent. Außerdem lassen sich neben den Restaurierungs- auch die Anschaffungskosten abschreiben.
Voraussetzung
Was Sie hierzu noch wissen müssen.
Die Kosten müssen „der Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung“ dienen, so der Wortlaut im Gesetz. Dazu gehört zum Beispiel die Dachsanierungen. Nicht absetzbar sind hingegen die Kosten für zum Beispiel neue Gebäudeteile, Garagen, Außenanlagen und Einrichtungsgegenstände.